Stand: 03.04.2022

Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

 

Regelungen für die Sportausübung auf Sportanlagen

 Keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

 

AHALA

Bitte beachten Sie aber weiterhin die AHA+L+A-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen! Dies ist zwar nicht mehr vorgeschrieben, wird aber generll empfohlen.

 

 

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